AGB


Siggi´s Bikes Motorrad Vermietung
Gültig ab Jan. 2010

Letzte Aktualisierung: 13.10.2017

1. Verwendungszweck
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Dem Benutzer ist insbesondere untersagt – das Fahrzeug anderen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrer zu überlassen; das Fahrzeug einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;  – das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist; – das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen; – die gewerbsmäßige Nutzung gegen Entgeld; – die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörigen Überführungsfahren das Fahrzeug abseits befestigter Straße zu benutzen; das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen; – die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

2. Übergabe und Benutzung
Das Fahrzeug wird, falls nicht anders vereinbart, vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung der Fa. Siggi´s Bikes darf er weder Teile Austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Fa. Siggi´s Bikes durchführen lassen. Die Wahl der Reparatuwerkstätte steht in jedem Fall der Fa. Siggi´s Bikes zu.

3. Haftung des Benutzers.
Der Benutzer haftet bei Verschulden (auch bei leichter Fahrlässigkeit) vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe des Fahrzeuges der Fa. Siggi´s Bikes gegenüber, auch hinsichtlich Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfallschäden oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen bis zu einer Höhe des Selbstbehaltes. Über den Selbstbehalt hinaus haftet der Benutzer für sämtliche Schäden, sofern der Umgang des Fahrzeuges oder dessen Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Benutzers oder eines unberechtigten Fahrers (vgl. Punkt 1) eingetreten ist. Falls der Untergang des Fahrzeuges oder dessen Beschädigung im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer oder im Rahmen der Benutzung außerhalb des vereinbarten Versicherungszweckes eintritt haftet der Benutzer bereits für leichte Fahrlässigkeit, gleichgültig ob dieser dem Benutzer selbst oder dem Fahrer zur Last fällt. Der Benutzer haftet außerdem bereits für leichte fahrlässig verursache Schäden oder Untergang, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne Verschulden annehmen durfte. Der Benutzer ist verpflichtet, den Eintritt des Schadens nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern. Wenn es die Umstände gestatten, hat er hierzu Anweisungen von der Fa. Siggi´s Bikes einzuholen und diese zu beachten.

4. Haftungsausschluss der Fa. Siggi´s Bikes
Die Fa. Siggi´s Bikes haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, die Fa. Siggi´s Bikes  handelt vorsätzlich oder grobfahrlässig. Gegen die Mitarbeiter der Fa. Siggi´s Bikes und deren Erfüllungsgehilfen können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen die Fa. Siggi´s Bikes selbst nicht bestehen. Der Benutzer wird die Fa. Siggi´s Bikes von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung der Fa. Siggi´s Bikes für den Schaden eintritt. Fälle in den der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren die Fa. Siggi´s Bikes nicht. Der Benutzer stellt die Fa. Siggi´s Bikes von sämtlichen Ansprüchen aus Verletzungen von Setzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. Die Fa. Siggi´s Bikes ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.

5. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland/Spanien
Zum Verlassen der BRD oder ES bedarf der Benutzer jeweils der Zustimmung der Fa. Siggi´s Bikes. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf die auch der Versicherungsschutz beschränkt ist. Sofern sich der ständige Wohnsitz des Benutzers/Fahrers nicht in der BRD befindet, ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug bei der ersten ausländischen Zolldienststelle vorzuführen und dort ggf. ordnungsgemäß zur vorübergehenden Zollgutverwendung abzufertigen. Eventuelle Sicherheiten sind von ihm zu leisten. Sollten durch die Nichtbeachtung der entsprechenden Zollversicherten zoll- bez. bußgeldliche Forderungen entstehen, so sind diese vom Benutzer zu tragen.

6. Erfordernisse im Falle eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jenes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig belanglosen Personen- und Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und schriftlich die Fa. Siggi´s Bikes sowie die nächste Polizeidienstelle. Der schriftliche Unfallbericht an die Fa.Siggi´s Bikes enthält folgende Angaben: Datum, Zeit und Ort des Unfalles; Angaben über Führerschein der Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum); Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtl. Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge; -detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie die Namen und Adresse möglicher Zeugen; -Schadenausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden); – Angabe des einzelnen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges.

7. Rückgabe
Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Die Fa. Siggi´s Bikes ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit heraus zu Verlangen. Insbesondere kann die Fa. Siggi´s Bikes diesen Fahrzeugbenutzervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn die Fa. Siggi´s Bikes  das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der die Fa. Siggi´s Bikes  aus dem Vorenthalt des Besitzes entsteht.

8. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Benutzer hat nicht das Recht das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegen über der Fa. Siggi´s Bikes zurückzubehalten. Streitigkeiten die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen unterliegen dem in der BRD geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Ansprüche mit diesem Vertrag ist der Ort der Fahrzeugübergabe an den Benutzer.

9. Mietpreis und Reservierung
Im Mietpreis ist nicht enthalten: Benzin und eine Versicherung persönlicher Gegenstände. Eine Reservierung ist nur gegen eine Anzahlung in Höhe von 30% des voraussichtlichen Mietpreises möglich.

10. Stornierung                                                   
Unsere Kunden können jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche
Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich dabei ist der Eingang derRücktrittserklärung beim Vermieter. Im Falle eines Rücktritts durch den
Mieter, kann der Vermieter pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen,
die sich wie folgt vom Mietpreis errechnen:

31 Tage vor Mietbeginn volle Kostenrückerstattung.
30 – 15 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises.
14 – 8 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises.
Weniger als 8 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises.
Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zum Mietantritt, wird der Preis
nicht rückerstattet.

Darüber hinaus bleibt es Ihnen überlassen, uns einen geringeren Schaden
nachzuweisen. Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch
Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.

11. Reduzierung der Selbstbeteiligung
Das Mietmotorrad kann die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden auf Euro 350,00 je nach Schadensfall reduziert werden.  Dies sind pro Miettag Euro 25,00. Die Versicherung muss vor Fahrantritt abgeschlossen werden. Unberührt davon bleibt die Selbstbeteiligung bei Diebstahl bzw. Diebstahlschäden.

12. Kaution
Bei Anmietung des Mietmotorrades muss eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung hinterlegt werden. Dies kann in via Kreditkarte, Kreditkarten Nummer, via Überweisung oder in Bar hinterlegt werden.

13. Zahlungsbedingung 
Für alle Buchungen, die länger als 30 Tage im Voraus getätigt werden, gilt: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird die Anzahlung für das
gebuchte Motorrad sofort fällig. Die Anzahlung beträgt ca. 30% des
Mietpreises.

Die Fälligkeit der Restzahlung ist 30 Tage vor Mietantritt oder kann, nach vorheriger Absprache, vor Ort bezahlt werden. Für alle Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Mietantritt getätigt werden, gilt:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird der Gesamtbetrag für das gebuchte
Motorrad sofort fällig – auch hier kann der Betrag, nach vorheriger
Absprache, vor Ort gezahlt werden.

14. Führerschein u. Ausweis
Bei Anmietung benötigen wir Ihren gültigen Führerschein, sowie Ihren gültigen Ausweis oder Reisepass im Original.
Bei Personen außerhalb der EU benötigen wir einen gültigen Reisepass sowie eine gültige internationale Fahrerlaubnis.